Wichtiges
Beachten Sie unbedingt, dass Sie evtl. einige Dinge umgehend selbst veranlassen müssen, z.B.:
- War der Verstorbene noch berufstätig, sollte der Arbeitgeber informiert werden.
- Gibt es evtl. Lebens- oder Unfallversicherungen, sollte schnellstens die Versicherung informiert werden, In vielen Versicherungsverträgen ist eine Meldepflicht innerhalb von 48 Stunden festgeschrieben.
- Sie müssen selbst den Erbschein beantragen. Dazu benötigen Sie eine Sterbeurkunde
- Mietverträge, Abonnements usw. müssen evtl. gekündigt werden.
- Liegt ein Testament vor? Wenn ja, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht.
- Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie mit dem beauftragen Bestattungsinstitut Kontakt aufnehmen.